( ASVG § 19a ) Wohnsitz- und Turnusärzte mit geringfügiger Beschäftigung können nicht selbstversichert sein, wenn sie freiberuflich tätig sind. (HVSVT)
( ASVG § 19a ) Wohnsitz- und Turnusärzte mit geringfügiger Beschäftigung können nicht selbstversichert sein, wenn sie freiberuflich tätig sind. (HVSVT)