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§ 18a Abs 3 ASVG

ARD 5280/14/2002 Heft 5280 v. 25.1.2002

( § 18a Abs 3 ASVG ) Ständige persönliche Hilfe und Wartung eines behinderten Kindes liegt unter Umständen auch dann vor, wenn das Kind auf eine starke psychische Unterstützung z.B. der Mutter angewiesen ist. Dabei ist zu klären, ob unter Berücksichtigung des Alters und der spezifischen Behinderung des Kindes dessen ständige Betreuung auch außerhalb der Zeit des Schulbesuches erforderlich ist und ob bei Unterbleiben dieser Betreuung die Entwicklung des Kindes im Verhältnis zu einem ähnlich behinderten Kind, dem diese Zuwendung zuteil wird, benachteiligt oder gefährdet ist. BMAGS 27.05.1999, 120.806/2-7/99. (ZAS Jud. 2/2001)

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