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Keine Mitversicherung für gleichgeschlechtliche Lebenspartner

ARD 5280/15/2002 Heft 5280 v. 25.1.2002

( § 56 Abs 6 B-KUVG ) Ein gleichgeschlechtlicher Lebenspartner eines Beamten fällt selbst dann nicht unter den Kreis der Angehörigen nach § 56 Abs 6 B-KUVG und ist somit nicht in der Krankenversicherung mitversichert, wenn er mit dem Versicherten seit mehr als 10 Monaten im gemeinsamen Haushalt lebt und für diesen unentgeltlich den Haushalt führt.

VwGH 04.10.2001, 98/08/0218

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