( § 1437 ABGB ) Die dem Jud 33 (neu) folgende Rechtsprechung betreffend gutgläubigen Verbrauch ist nur auf Zahlungen mit Unterhaltscharakter anwendbar, nicht aber auf Provisionen eines selbständigen Versicherungsagenten. OGH 02.03.2000, 9 Ob A 12/00f .
Anm.: Siehe hiezu OGH 16. 7. 2004, 8 ObA 68/04i, ARD 5535/1/2004, betreffend Tätigwerden einer Minderjährigen als Versicherungsvertreterin.