Jedes Jahr zu Jahresbeginn haben Unternehmer über die an bestimmte Gruppen von Selbstständigen im Vorjahr ausbezahlten Entgelte eine Mitteilung nach § 109a EStG vorzunehmen. In diesem Zusammenhang häufig auftretende Fragen sollen anhand der Erläuterung des BMF (Rz 8300 ff EStR 2000) beantwortet werden:
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