( § 101, § 355 ASVG ) Gegen einen ablehnenden Bescheid darüber, ob die Voraussetzungen für die rückwirkende Herstellung des gesetzlichen Zustandes nach § 101 ASVG vorliegen, kann keine Klage an das Arbeits- und Sozialgericht erhoben werden, weil es sich um keine Leistungssache iSd § 65 ASGG, sondern um eine Verwaltungssache iSd § 355 ASVG handelt. OLG Wien 22.01.1999, 9 Rs 319/98. (ZAS Jud. 4/2000)