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100 Jahre Arbeiterkammergesetz

AbhandlungenJosef CernyDRdA 2020, 4 Heft 1 v. 15.2.2020

"Die Arbeiterkammern, die auf eine so erfolgreiche Bilanz zurückblicken können, sind zu stark und festgewurzelt, als dass sie es nötig hätten, sich ständig verteidigen und rechtfertigen zu müssen." Mit diesen anerkennenden und zugleich ermutigenden Worten überbrachte der frühere Generalsekretär der Internationalen Gesellschaft für Arbeitsrecht und Sozialrecht Johannes Schregle, langjähriges Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats dieser Zeitschrift, bei einer Festveranstaltung am 26.2.1995 Glückwünsche seiner Organisation zum 75. Jahrestag des Beschlusses der Nationalversammlung vom 26.2.1920 über ein Bundesgesetz zur Errichtung von Kammern für Arbeiter und Angestellte (Arbeiterkammern). Schregle zeigte sich verwundert darüber "wie schnell die Österreicher bereit sind, das gesamte System der Sozialpartnerschaft sowie der sie tragenden gesetzlichen Interessenvertretungen in Existenzgefahr zu sehen, wann immer jemand eine institutionelle oder menschliche Schwachstelle aufdeckt und dann populistisch überdimensioniert". Er nahm damit Bezug auf die damals die Medien, aber auch die österreichische Innenpolitik stark beschäftigende kritische Diskussion über das Kammersystem im Allgemeinen und über die Arbeiterkammern im Besonderen. Anlass für diese Diskussion, bei der von manchen sogar die Existenzberechtigung der Arbeiterkammern in Frage gestellt und von der Bundesregierung umfassende Reformen der Kammern eingefordert wurden, waren unvertretbare Bezugsregelungen in Verträgen einzelner Funktionäre, vor allem aber der Rückgang der Wahlbeteiligung bei den Arbeiterkammer-(AK-) wahlen im Herbst 1994. Die von den Kammern selbst initiierten und organisierten Mitgliederbefragungen haben Schregles positive Sicht des Kammersystems eindrucksvoll bestätigt. Vor allem das hervorragende Ergebnis der Mitgliederbefragung in den Arbeiterkammern mit einer bundesweiten Zustimmung von mehr als 90 % hat gezeigt, dass die AN die Arbeiterkammern als ihre eigene, von ihnen getragene und gewollte Interessenvertretung ansehen.

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