Artikel III
Zielsetzung
(1) Der Biosphärenpark Wienerwald ist so zu errichten und zu betreiben, dass
- 1. seine internationale Anerkennung durch die UNESCO erlangt und dauerhaft aufrechterhalten wird;
- 2. er ein Instrument zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen darstellt;
- 3. er eine Modellregion zur Verwirklichung folgender Ziele auf regionaler Ebene darstellt:
- a) Schutz: Beitrag zur Erhaltung von Landschaften, Ökosystemen, Arten und genetischer Vielfalt;
- b) Entwicklung: Förderung einer ökologisch, ökonomisch und soziokulturell nachhaltigen Entwicklung;
- c) Bildung und Forschung: Unterstützung und Förderung von Umweltbildung und -ausbildung, Forschung und Monitoring;
- 4. die Vertragsparteien als Träger von Privatrechten auf die Zielsetzungen der Wienerwalddeklaration (Anlage) Bedacht nehmen.
(2) Die Verfolgung der in Abs. 1 genannten Ziele erfolgt unter Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und weitest möglicher Koordinierung zwischen den Ländern Niederösterreich und Wien.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
