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Artikel 1 Vereinb. Artikel 15a B-VG zwischen den Ländern Niederösterreich und Wien zur Errichtung und zum Betrieb eines Biosphärenparks Wienerwald

Aktuelle FassungIn Kraft seit 24.4.2007

Artikel I

Gegenstand der Vereinbarung

Gegenstand der Vereinbarung ist die Errichtung und der Betrieb des Biosphärenparks Wienerwald.

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