§ 4.
Dieses Gesetz tritt zugleich mit dem Gesetze vom 9. Dezember 1927 über die Beendigung der Tätigkeit der Donau-Regulierungs-Kommission usw. (L.G.Bl. für Wien Nr. 49) in Kraft.
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§ 4.
Dieses Gesetz tritt zugleich mit dem Gesetze vom 9. Dezember 1927 über die Beendigung der Tätigkeit der Donau-Regulierungs-Kommission usw. (L.G.Bl. für Wien Nr. 49) in Kraft.
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