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Artikel 20 Trennungsgesetz

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.1924

Artikel 20.

Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 1922, hinsichtlich der Bestimmungen des Artikels 17 jedoch am Tage der Verlautbarung in den Landesgesetzblättern der beiden Länder in Kraft. Es kann nur durch gleichlautende Gesetze der beiden Länder Wien und Niederösterreich abgeändert werden.

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