Berechtigungsumfang
§ 7.
Rettungsdienste sind berechtigt, auch Leistungen eines Krankentransportdienstes zu erbringen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Berechtigungsumfang
§ 7.
Rettungsdienste sind berechtigt, auch Leistungen eines Krankentransportdienstes zu erbringen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)