Allgemeine Voraussetzungen
§ 5.
Förderungen werden nur Menschen mit Behinderung gewährt, die
- 1. ihren Hauptwohnsitz oder mangels eines solchen ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Wien haben,
- 2. zur Mitwirkung unter Berücksichtigung von Art und Ausmaß der Beeinträchtigung im Rahmen der Leistung bereit sind,
- 3. allfällige Eigenleistungen erbringen,
- 4. faktisch keine gleichartigen Leistungen von Dritten erhalten und
- 5. keine Möglichkeit haben, auf Grund anderer gesetzlicher, statutarischer oder vertraglicher Regelungen gleichartige Leistungen zu erlangen.
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