I. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Anwendungsbereich
§ 1.
Die Beförderung von Personen mittels Pferdekutschen unterliegt den Bestimmungen dieses Gesetzes, wenn sie gegen Entgelt erfolgt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
I. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Anwendungsbereich
§ 1.
Die Beförderung von Personen mittels Pferdekutschen unterliegt den Bestimmungen dieses Gesetzes, wenn sie gegen Entgelt erfolgt.
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