ABSCHNITT VI
§ 24.
Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1990 in Kraft. Verordnungen nach § 4 dieses Gesetzes können bereits ab dem der Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Tag erlassen werden. Sie dürfen jedoch frühestens zugleich mit diesem Gesetz in Kraft treten.
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