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Anlage 7 Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG über Vorhaben in der Bundeshauptstadt Wien, an welchen der Bund und das Land Wien interessiert sind

Aktuelle FassungIn Kraft seit 19.12.1979

Anlage 7

Anlage 7

7. Infrastrukturmaßnahmen betreffend das Projekt UNO-City

Zielsetzung

Intensivierung der Arbeiten des vom Bund und der Stadt Wien geschaffenen Kooperationsinstrumentes.

Maßnahmen

  1. 1. Internationale Schule:

    Bund und Stadt Wien werden für eine definitive Unterbringung der bestehenden Internationalen Schule sorgen, wobei ein Kostenteilungsschlüssel 65 (Bund) : 35 (Stadt Wien) gilt.

  1. 2. Internationaler Kindergarten:

    Die Stadt Wien gewährt Hilfestellung für die notwendige Transferierung des bestehenden IAEA-Kindergartens in UNO-City-Nähe.

  1. 3. a) Bürogebäude für diplomatische Missionen bei IAEA und UNIDO.
  1. b) Einkaufs- und Dienstleistungseinrichtungen für das Personal der UNO-City.

    Die Stadt Wien wird für den erforderlichen Baugrund in unmittelbarer Nähe der UNO-City und einen Bauträger sorgen, der diese Vorhaben auf rein kommerzieller Basis raschest durchführt.

  1. 4. Massenverkehrsmittel zur UNO-City

    Zur Entlastung des Individualverkehrs und im Hinblick auf den noch fehlenden U-Bahn-Anschluß sollen die für das Personal der UNO-City in Betracht kommenden Massenverkehrsmittel nach Möglichkeit attraktiver gestaltet werden. Die Realisierungsmöglichkeit wird von der Stadt Wien geprüft.

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