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Anlage 4 Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG über Vorhaben in der Bundeshauptstadt Wien, an welchen der Bund und das Land Wien interessiert sind

Aktuelle FassungIn Kraft seit 19.12.1979

Anlage 4

Anlage 4

4. Kasernenverlegungsprogramm

Zielsetzung

Verlegung von Kasernen aus dem Stadtbereich.

Maßnahmen

Der Bund bietet solche Kasernen, deren Verlagerung durch das Kasernenverlegungsprogramm vorgesehen wird, dem Land Wien zum Kauf an.

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