§ 0 Bestellung von Gutachtern zur Erstellung von Gutachten in Angelegenheiten der Stadterneuerung und der Bodenbeschaffung
Bundesland
Wien
Kurztitel
Bestellung von Gutachtern zur Erstellung von Gutachten in Angelegenheiten der Stadterneuerung und der Bodenbeschaffung
Kundmachungsorgan
LGBl. Nr. 52/1994
Inkrafttretensdatum
01.10.1994
Langtitel
Gesetz, mit dem die Bestellung von Gutachtern zur Erstellung von Gutachten in Angelegenheiten der Stadterneuerung und der Bodenbeschaffung geregelt wird
Präambel/Promulgationsklausel
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
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