Dienstfreistellung oder Außerdienststellung von Mandataren
§ 35.
§§ 44, 57 bis 60 und 115d der Dienstordnung 1994 sind auf den Vertragsbediensteten anzuwenden.
25.04.2014
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Dienstfreistellung oder Außerdienststellung von Mandataren
§ 35.
§§ 44, 57 bis 60 und 115d der Dienstordnung 1994 sind auf den Vertragsbediensteten anzuwenden.
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