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§ 10 LKF-Gebühren-, Pflege- und Sondergebührenverordnung 2026

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2026

§ 10
Pflegetag

Als Pflegetag gilt jeder Tag eines stationären Aufenthaltes in einer Krankenanstalt. Ein Pflegetag dauert von 0:00 bis 24:00 Uhr.

30.12.2025

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