§ 10
Pflegetag
Als Pflegetag gilt jeder Tag eines stationären Aufenthaltes in einer Krankenanstalt. Ein Pflegetag dauert von 0:00 bis 24:00 Uhr.
30.12.2025
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Pflegetag
Als Pflegetag gilt jeder Tag eines stationären Aufenthaltes in einer Krankenanstalt. Ein Pflegetag dauert von 0:00 bis 24:00 Uhr.
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