§ 0 Zulässigerklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Schwarzach
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Zulässigerklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Schwarzach
Kundmachungsorgan
LGBl.Nr. 85/2025
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
20.12.2025
Index
90 Raumplanung
Langtitel
Verordnung der Landesregierung über die Zulässigerklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Schwarzach
StF: LGBl. Nr. 85/2025
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 6 Abs. 1 und 15 Abs. 1 des Raumplanungsgesetzes, LGBl.Nr. 39/1996, in der Fassung LGBl.Nr. 43/1999, Nr. 23/2006, Nr. 4/2019 und Nr. 57/2023, wird verordnet:
Im Bereich des Grundstückes GST-NR 649/2, GB Schwarzach, das innerhalb der Grenzen liegt, die im Plan in der Anlage, einschließlich den Erläuterungen dazu, dargestellt sind, wird die Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum mit einem Höchstausmaß der Verkaufsfläche von 820 m² für sonstige Waren (§ 15 Abs. 1 lit. a Z. 2 RPG), hievon höchstens 680 m² Verkaufsfläche für Lebensmittel, für zulässig erklärt.
Im RIS seit
19.12.2025
Zuletzt aktualisiert am
19.12.2025
Gesetzesnummer
20001833
Dokumentnummer
LVB40045439
Zusatzdokumente: Anlage , Anlage - Erläuterungen
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