§ 2
Außerkrafttreten
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Landesregierung über die Zulässigerklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufzentrum in Feldkirch, LGBl.Nr. 57/2008, außer Kraft.
20.10.2025
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