§ 2
Außerkrafttreten
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Landesregierung über die Zulässigerklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Lustenau, LGBl.Nr. 6/2000, in der Fassung LGBl.Nr. 69/2017, außer Kraft.
11.10.2024
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