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§ 2 Zulässigerklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Hard

Aktuelle FassungIn Kraft seit 24.2.2022

§ 2
Außerkrafttreten

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Landesregierung über die Zulässigerklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Hard, LGBl.Nr. 32/2020, außer Kraft.

23.02.2022

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