2. Abschnitt
Grundversorgung
§13
Kostenersatzpflicht unterhaltspflichtiger Angehöriger
Für das Ausmaß der Kostenersatzplicht unterhaltspflichtiger Angehöriger gilt § 12 sinngemäß.
09.03.2021
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
2. Abschnitt
Grundversorgung
§13
Kostenersatzpflicht unterhaltspflichtiger Angehöriger
Für das Ausmaß der Kostenersatzplicht unterhaltspflichtiger Angehöriger gilt § 12 sinngemäß.
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