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§ 9 Pflanzenschutzgerätekontrollverordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 10.5.2022

§ 9*)
Übertragung von Überwachungsaufgaben

Die Überwachung von Pflanzenschutzgeräten hat im Rahmen der gemäß der Pflanzenschutzmittelverordnung durchzuführenden Betriebskontrollen und Anwendungskontrollen stattzufinden. Das Überwachungsergebnis ist in dem gemäß der Pflanzenschutzmittelverordnung zu erstellenden Protokoll zu dokumentieren.

*) Fassung LGBl.Nr. 99/2020, 33/2022

09.05.2022

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