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§ 2 Pläne, die von der Umwelterheblichkeitsprüfung oder der Umweltprüfung ausgenommen sind

Aktuelle FassungIn Kraft seit 23.9.2005

§ 2*)
Räumlicher Entwicklungsplan

Die Bestimmungen der §§ 3 bis 5 gelten bei der Änderung eines räumlichen Entwicklungsplanes sinngemäß.

*) Fassung LGBl.Nr. 11/2019

05.02.2019

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