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§ 10c StWG.

Aktuelle FassungIn Kraft seit 03.4.2025

§ 10c
Veröffentlichung

Erledigungen in Bewilligungsverfahren betreffend Vorhaben der Energiewende sind unverzüglich nach ihrer Erlassung mindestens vier Wochen auf dem Veröffentlichungsportal im Internet zu veröffentlichen (§ 4 des Gesetzes über das Amt der Landesregierung).

02.04.2025

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