II. Hauptstück
Anforderungen an Allgemeine Krankenanstalten,
Sonderkrankenanstalten, Pflegeanstalten für
chronisch Kranke und Sanatorien
1. Abschnitt
Standort
§ 5
Lage und Gestaltung
(1) Bei der Wahl des Bauplatzes ist darauf Bedacht zu nehmen, dass die Krankenanstalt mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar ist.
(2) Die Krankenanstalt samt Nebengebäuden ist so anzulegen, dass ein wirtschaftlicher, zweckmäßiger und sparsamer Krankenhausbetrieb gewährleistet ist.
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