§ 29
Zytostatikaraum
Für die Vorbereitung und Lagerung von Zytostatika sind eigene, räumlich getrennte Bereiche nach dem Stand der Technik und medizinischen Wissen einzurichten.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 29
Zytostatikaraum
Für die Vorbereitung und Lagerung von Zytostatika sind eigene, räumlich getrennte Bereiche nach dem Stand der Technik und medizinischen Wissen einzurichten.
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