3. Abschnitt
Eingriffs- und Operationsbereiche
§ 21
Anstaltsambulatorium (Ambulanz)
Je nach dem Zweck des Anstaltsambulatoriums sind Untersuchungs- und Behandlungsräume, Ver- und Entsorgungsräume sowie ein Wartebereich mit WC, ein Personalaufenthaltsbereich und ein Arbeitsraum unrein einzurichten. Die Untersuchungs- und Behandlungsräume sind mit einem Handwaschplatz der Kategorie B auszustatten.
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