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§ 13 Spitalbauverordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 04.9.2013

§ 13
Personaltoiletten, Besuchertoiletten

Im Vorraum von Personaltoiletten ist ein Handwaschplatz der Kategorie B, im Vorraum von Besuchertoiletten ein Handwaschplatz der Kategorie A einzurichten. Bei den Besuchertoiletten ist ein Haltebügel anzubringen.

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