Artikel 12
Mitteilungen
Alle die Vereinbarung betreffenden Mitteilungen sind an die Verbindungsstelle der Bundesländer zu richten, die hievon unverzüglich alle Länder benachrichtigt.
16.12.2015
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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