§ 10*)
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Die im § 2 Abs. 4 geregelte Aufgabe der Gemeinde ist eine solche des eigenen Wirkungsbereiches.
*) Fassung LGBl.Nr. 17/2020
06.04.2020
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 10*)
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Die im § 2 Abs. 4 geregelte Aufgabe der Gemeinde ist eine solche des eigenen Wirkungsbereiches.
*) Fassung LGBl.Nr. 17/2020
06.04.2020
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