§ 5
Arbeitssessel
Den Bediensteten sind Arbeitssessel zur Verfügung zu stellen, die folgenden Anforderungen entsprechen müssen:
- a) Sie müssen kippsicher sein, dürfen die Bewegungsfreiheit nicht einschränken und müssen dem Bediensteten die Einnahme ergonomisch günstiger Körperhaltungen ermöglichen;
- b) dem Bediensteten sind auf ausdrücklichen Wunsch Fußstützen zur Verfügung zu stellen, wenn aufgrund der Höhe des Arbeitstisches oder der Arbeitsfläche die Einnahme einer ergonomisch günstigen Körperhaltung nicht möglich ist;
- c) die Sitzhöhe muss verstellbar sein;
- d) die Rückenlehne muss dem Bediensteten eine gute Abstützung in verschiedenen Sitzhaltungen ermöglichen und in Höhe und Neigung verstellbar sein.
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