12. Abschnitt
Schlussbestimmungen
§ 74
Eigener Wirkungsbereich
Die in diesem Gesetz geregelten Aufgaben der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.
09.12.2015
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Eigener Wirkungsbereich
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