§ 6
Selbstständige Erledigung von Aufgaben
Der Leiter des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation kann die Abteilungsleiter und sonstigen Bediensteten schriftlich mit der selbstständigen Erledigung von Aufgaben beauftragen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
