vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 3 Gesetz über die Aufteilung des Sondervermögens nach den ehemaligen Landeskreisen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.1989

§ 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des Monats, der auf den Monat der Kundmachung folgt, in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes treten der Abschnitt II des Bundesgesetzes über die Vermögenswerte nach den ehemaligen Landkreisen, BGBl. Nr. 101/1969, und das Gesetz über die Vermögenswerte nach den ehemaligen Landkreisen, LGBl.Nr. 7/1970, außer Kraft.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte