§ 10
Untersagung
Die Führung oder Verwendung der Landessymbole ist zu untersagen, wenn sie gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes verstößt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 10
Untersagung
Die Führung oder Verwendung der Landessymbole ist zu untersagen, wenn sie gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes verstößt.
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