2. Hauptstück
Gleichbehandlung im Gemeindedienst
§ 55
Geltungsbereich
Dieses Hauptstück gilt
- a) für alle in einem öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Dienstverhältnis oder in einem Ausbildungsverhältnis zu einer Gemeinde oder zu einem Gemeindeverband stehenden Bediensteten und
- b) für Personen, die sich um die Aufnahme in ein Dienst- oder Ausbildungsverhältnis zu einer Gemeinde oder zu einem Gemeindeverband bewerben.
28.05.2026
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
