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§ 34 TROG 2022

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.2022

§ 34

Förderung der Gemeinden

Das Land Tirol hat als Träger von Privatrechten den Gemeinden Zuschüsse zu den Kosten der Ausarbeitung und der (weiteren) Fortschreibung der örtlichen Raumordnungskonzepte zu gewähren.

22.04.2022

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