§ 6
Höchstzahl der zu Beurteilenden
Ein Vorgesetzter darf im Beurteilungszeitraum höchstens 20 Vertragsbedienstete beurteilen.
19.12.2019
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 6
Höchstzahl der zu Beurteilenden
Ein Vorgesetzter darf im Beurteilungszeitraum höchstens 20 Vertragsbedienstete beurteilen.
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