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§ 5 Leistungsbeurteilungs-Verordnung für Landesbedienstete

Aktuelle FassungIn Kraft seit 08.7.2025

§ 5

Unterlagen für die Leistungsbeurteilung

Die Leistungsbeurteilung ist auf Basis der in der Anlage dargestellten Verhaltensportfolios durchzuführen.

11.07.2025

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