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§ 2 Tarif- und Abrechnungs-Verordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 18.7.2018

II. Abschnitt

§ 2

Allgemeines zu den Abrechnungsmodalitäten

Es können nur die für den Menschen mit Behinderungen gewährten Leistungen, welche innerhalb des gewährten Zeitraumes von der Dienstleisterin erbracht werden, mit dem Land Tirol verrechnet werden.

16.08.2018

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