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§ 1 Tarif- und Abrechnungs-Verordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 27.9.2024

I. Abschnitt

§ 1

Tarife

In der Anlage sind die Tarife für die einzelnen Leistungen nach § 5 des Tiroler Teilhabegesetzes (TTHG) sowie der Beginn der Gültigkeit der Tarife festgelegt.

26.09.2024

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