I. Abschnitt
§ 1
Tarife
In der Anlage sind die Tarife für die einzelnen Leistungen nach § 5 des Tiroler Teilhabegesetzes (TTHG) sowie der Beginn der Gültigkeit der Tarife festgelegt.
26.09.2024
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
I. Abschnitt
§ 1
Tarife
In der Anlage sind die Tarife für die einzelnen Leistungen nach § 5 des Tiroler Teilhabegesetzes (TTHG) sowie der Beginn der Gültigkeit der Tarife festgelegt.
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