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§ 25 TBG 2016

Aktuelle FassungIn Kraft seit 05.5.2016

§ 25

Unterrichtung der Nutzer

Der Hersteller eines energieverbrauchsrelevanten Bauproduktes oder sein Bevollmächtigter hat sicherzustellen, dass die Nutzer über folgende Aspekte unterrichtet werden:

  1. a) die Rolle, die sie bei der nachhaltigen Nutzung des betreffenden Produkts spielen können,
  2. b) das ökologische Profil des betreffenden Produkts und die Vorteile des Ökodesigns, falls dies in den Ökodesign-Anforderungen vorgesehen ist.

11.05.2016

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