§ 25
Unterrichtung der Nutzer
Der Hersteller eines energieverbrauchsrelevanten Bauproduktes oder sein Bevollmächtigter hat sicherzustellen, dass die Nutzer über folgende Aspekte unterrichtet werden:
- a) die Rolle, die sie bei der nachhaltigen Nutzung des betreffenden Produkts spielen können,
- b) das ökologische Profil des betreffenden Produkts und die Vorteile des Ökodesigns, falls dies in den Ökodesign-Anforderungen vorgesehen ist.
11.05.2016
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
