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§ 18 TBG 2016

Aktuelle FassungIn Kraft seit 05.5.2016

5. Abschnitt

Bautechnische Zulassung

§ 18

Zulassungsstelle

Das Österreichische Institut für Bautechnik ist mit der Wahrnehmung der Aufgaben als Zulassungsstelle für Bautechnische Zulassungen betraut.

11.05.2016

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