§ 5
Beschlussfähigkeit
Der Zentralausschuss ist unbeschadet des § 3 Abs. 3 beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.
24.09.2024
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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