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§ 4 Lehrer-Personalvertreter-Geschäftsordnung 2012

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.8.2012

§ 4

Vorbereitung der Sitzungen

Die Vorbereitung der Sitzungen des Zentralausschusses einschließlich der Festsetzung der Tagesordnung obliegt dem Vorsitzenden. § 3 Abs. 2 findet sinngemäß Anwendung.

21.06.2012

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